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strafrecht / arbeitsrecht

Rechtsanwalt
Manuel Mayer

Fachanwalt für Strafrecht
Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht


1954 in Frankfurt am Main geboren,
gesamter Lebens- und Bildungsweg
(humanistisches Gymnasium, Studien der Gesellschaftslehre und Rechtswissenschaften, mit damalig
staatsfeindlichem Selbstverständnis in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wenig erfolgreicher Kampf
um eine gerechtere Gesellschaft) in Frankfurt am Main. Hier seit 1983 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen

Fachanwalt für Strafrecht; besondere theoretische Kenntnisse im Steuerrecht; Interessenschwerpunkt
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Referent im Rahmen von Fachanwaltsausbildungs- und fortbildungsveranstaltungen
gem. FAO der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V..

Neben diesen Schwerpunkten wesentlich
tätig im Bereich umfassender Beratung und Vertretung kleinerer mittelständischer Unternehmen des IT- und KFZ-Bereichs

Arbeitsrecht

Besondere theoretische Kenntnisse im Arbeitsrecht nachgewiesen durch erfolgreiches absolvieren des Fachanwaltskurses
Arbeitsrecht im Jahre 2005.

Fortbildungssiegel der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main erteilt bis 31.12.2008.